Petition
Die Petition ist abgeschlossen und wurde beim Petitionsausschuss eingereicht.Freiburger Forderungen für Hochschulbildung
Freiburg, Januar 2009
Präambel
Wir, die Studierenden der Freiburger Hochschulen, sehen mit Erschrecken die Entwicklung der Bildungsfinanzierung in Deutschland und Baden-Württemberg. Einsparungen an der Bildung werden in Zukunft gravierende Folgen haben, nicht allein im Bereich der Marktwirtschaft. Bildung darf nicht ausschließlich als Ware oder Kapital betrachtet werden:
Unsere Gesellschaft, unsere Demokratie und unsere Kultur basieren auf Bildung!
- Wir fordern, dass die Hochschulen einen Inflationsausgleich für ihren Haushalt bekommen. Seit 1996 sind die Haushalte der Hochschulen in Baden-Württemberg aufgrund des Solidarpakts I/II eingefroren. Die Hochschulen verlieren bis 2014 bedingt durch die Inflation und die noch stärker steigenden Energiekosten insgesamt mehr als 30% ihres Haushaltes.
- Wir fordern, dass die Landesregierung die Rahmenbedingungen für eine steigende Zahl Studierender schafft. Nicht nur der Doppeljahrgang 2012 wird die Zahl der Studienberechtigten ansteigen lassen. Ziel der Landes-/Bundespolitik ist es, die Studierendenzahl deutlich zu steigern. Das begrüßen wir, denn in Deutschland herrscht schon jetzt ein Mangel an hochqualifizierten Arbeitskräften. Jedoch müssen die Hochschulen vom Land zeitgleich mit mehr Finanzmitteln ausgestattet werden, um die Qualität der Lehre weiterhin zu halten. Es ist zynisch, diese Aufgabe - zumal unter Druck (Solidarpakt II) - den Universitäten zu überlassen, ohne hierfür die erforderlichen Gelder bereit zu stellen.
- Wir fordern, dass Studiengebühren nicht für Stellen und Projekte verwendet werden, die mit der Studienreform (Bachelor/Master-Umstellung) zusammenhängen. Wir fordern das Land auf, die hierfür nötigen Maßnahmen zu ergreifen und die Hochschulen mit zusätzlichen Finanzmitteln auszustatten. Es ist falsch zu glauben, eine Reform könnte ohne zusätzliche Mittel und Arbeitsaufwand durchgeführt werden. Werden Reformen ohne zusätzliche Mittel durchgeführt, ist eine sinnvolle Umsetzung unmöglich.
- Wir fordern eine studentische Mitbestimmung bei der Verwendung der Studiengebühren und zwar so lange, bis die Gebühren abgeschafft werden. Derzeit steht im Gesetz (LHGebG §4): „Über die Verwendung der Einnahmen ist im Rahmen des Landeshochschulgesetzes im Benehmen mit einer Vertretung der Studierenden zu entscheiden.“ Das heißt konkret: Studierende bekommen Einsicht und dürfen eine Stellungnahme abgeben, auf die geantwortet werden muss. Darüber hinaus haben die Studierenden derzeit keine Möglichkeit, Fehlverwendungen zu verhindern. Wir fordern ein Veto-Recht der Studierenden bei der Verteilung der Studiengebühren.
- Wir fordern umfassende Befreiungsmöglichkeiten für Studierende, um die soziale Selektion abzufedern. Bereits in den Jahren vor der tatsächlichen Einführung ist in Baden-Württemberg die Bruttostudierendenquote der Kinder aus Nicht-Akademikerhaushalten von 62% auf 50% gesunken, während die der Kinder aus Akademikerhaushalten praktisch konstant geblieben ist. Allein die Zusicherung eines Kredits sehen wir nicht als ausreichende Maßnahme, um eine Sozialverträglichkeit der Studiengebühren herzustellen.
Die Einführung von Studiengebühren ist für uns ein Beweis der akuten Unterfinanzierung der Hochschulen. Diese muss gelöst werden. Studiengebühren sind dafür nicht der richtige Weg: Sie bringen stattdessen neue Probleme hervor. Bereits jetzt ist die Finanzierungslücke so groß, dass Studiengebühren kaum für eine Verbesserung der Lehre ausgegeben werden können. Die Zweckbindung der Studiengebühren für „Verbesserungen“ ist vielleicht schon aus diesem Grund nicht im Gesetz festgehalten (siehe LHGebG §4).
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Studiengebühren in keinem Land der Welt zu Mehreinnahmen für die Hochschulen geführt haben. Stets wurden die Grundmittel abgesenkt. Jedoch führen Studiengebühren in allen Ländern zu einer sozialen Selektion.
Wir weisen hierzu auch ausdrücklich auf den UN-Sozialpakt vom 19. Dezember 1966 hin, der 1973 unter Zustimmung der Länder von der Bundesrepublik unterzeichnet wurde und in dem in Artikel 13.2.c) im Speziellen die Unentgeltlichkeit der Hochschulbildung, festgelegt ist.
Auf lange Sicht kann es keine sozial verträglichen Studiengebühren geben. Deshalb fordern wir von der Landesregierung ihre Abschaffung.