Argumente gegen Studiengebühren



500 € für ein besseres Studium...

so lautet die Botschaft auf dem Informationsfaltblatt des Wissenschaftsministeriums. Weiter heißt es darin:

"Die Einnahmen aus den Studiengebühren werden zur Verbesserung der Qualität des Lehrangebotes eingesetzt"
Leider hat es schon bei der Einführung der Gebühren die "Verbesserung" nicht ins Gesetz geschafft. In §4 LHGebG steht lediglich geschrieben:
"Die Gebühren stehen jeder Hochschule [...] zweckgebunden für die Erfüllung ihrer Aufgaben in Studium und Lehre zur Verfügung"
Nach drei Semestern Studiengebühren zeigt sich, dass es nicht wirklich eine Qualitätsverbesserung gegeben hat, sondern dass mit Studiengebühren der Rückzug der Landesregierung aus der Hochschulfinanzierung subventioniert wird. Die Motivation Studiengebühren einzuführen scheint also nicht die Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen zu sein, sondern eine Umverteilung der Bildungskosten auf private Schultern. Langfristig werden so immer höhere Gebühren den immer weiter fortschreitenden Rückzug des Landes aus seiner Bildungsverantwortung ausgleichen müssen. In England beispielsweise verdoppelten sich die Gebühren binnen drei Jahren.



Bildung für alle

Das Recht auf Bildung ist ein Grundrecht. Daher muss Bildung für jedeN frei zugänglich sein, unabhängig von ihrer/ seiner finanziellen Situation. Eine funktionierende Demokratie braucht eingegenständig denkende BürgerInnen. Der Weg zur Hochschule und somit zu einer der wichtigsten Institutionen, in denen Menschen sich bilden können, muss daher hürdenfrei gestaltet werden. Studiengebühren wirken dem in hohem Maße entgegen, da sie finanzielle Hürden setzen und so die ohnehin vorhandene soziale Ungleichheit verstärken. Auch ein Darlehen kann das Problem der Studienfinanzierung nicht beheben, junge Menschen müssen sich so für Bildung verschulden - das werden vor allem die im deutschen Bildungssystem sowie schon benachteiligten Arbeiter-, Migranten- und Hartz4Kinder sein.



Geld ist genug da – Deutschland kann sich ein gebührenfreies Bildungssystem leisten

Bildungsausgaben der OECD-Länder im Vergleich
Öffentliche und private Bildungsausgaben der OECD-Länder im Vergleich.
Das Standardargument der „leeren Kassen“ beherrscht immer wieder die Diskussion um gesellschaftliche Prioritäten und beendet allzu oft weiterführende Debatten. Die Höhe von Bildungsausgaben ist aber zunächst einmal nur eine Frage politischer Prioritätensetzung in der Haushaltsverteilung. Fakt ist, dass Deutschland einen im OECD2-Vergleich deutlich unterdurchschnittlichen Anteil des BIP3 für Bildung aufwendet (obwohl es zu den reichsten OECD Ländern zählt!). Finnland etwa hat einen – gemessen am BIP – um die Hälfte größeren Bildungsetat. Des Weiteren sind „leere Kassen“ kein Naturgesetz. In den letzten Jahren wurde der Spitzensteuersatz auf Privateinkommen immer wieder abgesenkt, was zu deutlichen Einbußen beim Steueraufkommen führte. Eine konsequentere und gerechtere Steuerpolitik würde dem Staat genügend Gelder, nicht nur für die von uns geforderte sozial gerechte Bildungspolitik, sondern auch für zahlreiche andere sozialpolitische Bereiche zur Verfügung stellen. Allein die Einnahmen aus einer Vermögenssteuer auf große Privatvermögen würden die Einnahmen aus Studiengebühren um ein Vielfaches übertreffen. Die Absenkungen der Gewerbesteuer und die „Steuerschlupflöcher“ für Großkonzerne sind dabei noch gar nicht berücksichtigt.



Die Behauptung, Studiengebühren würden die Entscheidungsposition von Studierenden innerhalb der Institution Hochschule stärken, ist falsch.

Das Gegenteil ist der Fall. Studiengebühren ersetzen Rechts-, Beteiligungs- und Mitwirkungsansprüche durch ein privates Marktverhältnis zwischen Verkäufern und Kunden. Die neue "Freiheit" der Studierenden wäre daher lediglich negativer Natur. Sie würde sich auf die Möglichkeit beschränken, zwischen Angeboten wählen zu können, auf deren Zustandekommen sie nicht den geringsten Einfluss haben. Wenn etwa Studierende nur noch als KundInnen, nicht mehr als Mitglieder der Universität betrachtet werden, haben sie konsequenterweise auch keinen Anspruch mehr auf selbstverwaltete Strukturen oder Sitz und Stimmrecht in den Hochschulgremien.

In der derzeitigen Umsetzung ist diese Befürchtung mehr als bestätigt: Im Gesetz (LHGebG §4) stet

"Über die Verwendung der Einnahmen ist im Rahmen des Landeshochschulgesetzes im Benehmen mit einer Vertretung der Studierenden zu entscheiden."

Das heißt im Klartext: Studierende können Fehlverwendungen nicht verhindern, sie können ledigltich eine Stellungnahme dazu abgeben. Die Verteilung der Gebühren kann ganz leicht gegen den Willen der Studierendenschaft geschehen, und so wurden in den vergangenen Semestern Umschichtungen gegen den Willen der Studierenden vorgenommen. Insbesondere auch solche Umschichtungen, mit denen Landesmittel durch Studiengebühren ersetzt werden, ohne eine Verbesserung herzustellen.



"Sozialverträgliche" Studiengebühren kann es nicht geben.

Schematische Darstellung sozialer Selektion in Deutschland
Schematische Darstellung sozialer Selektion in Deutschland aus der 17. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks
Jede Verkoppelung von Bildungschancen mit der - strukturell ungleichen - privaten Einkommens- und Vermögensverteilung in der Gesellschaft reproduziert die entsprechende Ungleichheit in der Bildung. Dieser Ausgangslage kann auch kein noch so ausgefeiltes Darlehenssystem entgegenwirken, wie die Entwicklung des BAföG anschaulich zeigt. Studiengebühren verschärfen daher die soziale Selektionswirkung des Bildungssystems - und verschleiern zugleich die politische Verantwortung dafür.
Und das in einem der ohnehin schon sozial selektivsten Bildungssysteme Europas!




1 Vgl. Krefelder Aufruf des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren (ABS) von 1999 unter http://www.abs-bund.de/aktionsbuendnis/krefelder_aufruf/

2 OECD - Organisation for Economic Co-operation and Development. Satzungsgemäße Ziele der OECD sind zu einer optimalen Wirtschaftsentwicklung und einem steigenden Lebensstandard in ihren Mitgliedstaaten beizutragen, in ihren Mitgliedsländern und den Entwicklungsländern das Wirtschaftswachstum zu fördern und eine Ausweitung des Welthandels zu begünstigen.

3 Vgl.http://www.oecd.org/dataoecd/20/27/39297945.pdf?contentId=3929794

 
 
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