Wie boykottieren?
Im Dezember werden alle Studierende der Uni Freiburg aufgefordert 605 Euro auf das Konto der Universität zu überweisen. Davon sind 105 Euro euer Sozialbeitrag und 500 Euro die Studiengebühren ...
Anstatt die 500 Euro an die Uni zu zahlen, überweist Du das Geld auf ein Treuhandkonto, das von der Anwältin Susanne Besendahl verwaltet wird. Die 105 Euro Sozialbeitrag kommen ganz normal auf das Uni-Konto. Das Geld bleibt für die gesamte Dauer des Boykotts Dein Eigentum. Deshalb hast Du jederzeit die Möglichkeit aus dem Boykott auszusteigen! Dein Geld wird dann je nach Wunsch direkt an Dich oder an die Uni überwiesen. In den AGB sind sowohl der genaue Verlauf des Boykotts als auch die Befugnisse des Anwalts und der Bevollmächtigten festgelegt. Das Rücktrittsformular findest Du in diesem Heft oder auf jedem überweisungsträger.
Studentische Vertreter
Am 29. Januar wählst Du auf der Vollversammlung aller Studierenden Vertreter, die mit der Uni und dem Land, in Verhandlungen treten, sobald das erste Quorum erreicht wird.
Erstes Quorum
Wenn bis zum 13. Februar (Tag der Rückmeldefrist) mindestens 2300 Studierende die Studiengebühren auf das Treuhandkonto überwiesen haben, ist das erste Quorum geschafft. Beteiligen sich weniger als 2300 Studierende geht das Geld umgehend an die Uni und Du wirst fristgerecht rückgemeldet.
Zweites Quorum
Beim zweiten Quorum, am 3. März 2009, müssen insgesamt 4000 Studierende die Studiengebühren boykottieren. Dieses zweite Quorum wurde für den großen Teil Studierender eingerichtet, die bis zum Ende der Rückmeldefrist (mangels Geld) weder an die Universität noch an das Treuhandkonto überwiesen haben. Diesen Studierende wollen wir die Möglichkeit geben, sich trotzdem an dem Boykott zu beteiligen.
Verhandlungen
Wird das 1. Quorum erreicht, werden Deine Vertreter mit der Uni über die zahlungslose Rückmeldung aller Boykottierenden verhandeln. Die Verhandlungen werden weitergeführt, falls das 2. Quorum auch erreicht wird, und nur solange fortgesetzt, wie es nicht unterschritten wird.
Die Universität wird laut eigener Aussage bis zum 3: März keine Mahnungen verschicken. Falls Du eine Mahnung erhalten solltest, ist bis zum Ablauf der in einer Mahnung gesetzten Frist eine Exmatrikulation rechtlich ausgeschlossen. Es entstehen zwar Mahngebühren in Höhe von 10,– Euro, ansonsten hast Du aber genug Zeit aus dem Boykott auszusteigen. Es ist übrigens ein völlig normaler Vorgang, dass sich hunderte Studierender jedes Semester nicht rechtzeitig zurückmelden.
Ziel
Ziel dieser Verhandlungen ist die Aussetzung des Mahnverfahrens gegen Boykottierende und letztlich eine Immatrikulation ohne Zahlung der Studiengebühren.
Egal, wie es ausgeht, werden wir ein eindrucksvolles Zeichen für soziale Gerechtigkeit, freie Bildung und engagierten Widerstand gegen Studiengebühren gesetzt haben.