Risiken?
Grundsätzlich gilt: Du kannst jederzeit – auch nach Erhalt der Mahnung – aus dem Boykott aussteigen und dich ohne Einschränkungen voll zurückmelden!
Wird eines der beiden Quoren nicht erreicht, besteht überhaupt kein Risiko. Der Boykott wird abgebrochen, dein Geld unverzüglich an die Universität überwiesen und du bist zurückgemeldet.
Werden beide Quoren erreicht, boykottieren insgesamt mindestens 4000 Studierende. Dann kann sich unserer Meinung nach weder die Universität Freiburg noch das Land Baden-Württemberg und auch keine Partei im Wahljahr 2009 erlauben, über 4000 Studierende aus der Universität zu werfen. Ein Restrisiko bleibt allerdings. Der gesamte Boykott beruht auf dem Zusammenhalt aller Boykottierenden.
In den AGB sind sowohl der genaue Verlauf des Boykotts als auch die Befugnisse des Anwalts und der Bevollmächtigten genau festgelegt. Das Geld bleibt für die ganze Dauer des Boykotts Eigentum der Einzahlenden. Es kann jederzeit unter Angabe von Namen, Matrikelnummer, Kontonummer des Ursprungskontos und der Hochschule bei der Anwältin zurückgefordert werden, sofern es nicht bereits an die Universität überwiesen wurde. Im Falle einer Rückforderung oder Weiterleitung an die Universität wird es unverzüglich überwiesen.
Bei keinem bisherigen Boykott in Freiburg wurde weder Geld veruntreut oder verschlampt noch ist je ein Student oder eine Studentin exmatrikuliert worden, der/die sich am Boykott beteiligt hat. Dies zeigt, dass das Verfahren transparent und vertrauenswürdig ist.
Speicherung der Daten
Die Universität darf keinerlei Listen darüber führen, wer am Boykott teilgenommen hat. Die OrganisatorInnen speichern allein euren Namen und eure Matrikelnummer, um diese im Falle eines Abbruchs des Boykotts an die Universität zu übermitteln. Es kann von der Uni kein Rückschluss darauf gezogen werden, wer eure Gebühren an uns überwiesen hat. Die Teilnahme am Boykott ist nicht gesetzeswidrig; es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, sich rückzumelden. Jedes Jahr kommt es vor, dass viele Studenten nach der Rückmeldefrist bezahlen. Dies wird genauso wenig strafrechtlich verfolgt. Die AGB legen genau fest, wann eure Daten von den OrganisatorInnenen vernichtet werden müssen.
Mahnungen der Uni
Ab dem Termin des 1. Quorums werden Verhandlungen geführt mit dem Ziel, dass alle Boykottierenden ordnungsgemäß rückgemeldet werden, ohne die Studiengebühren zu bezahlen. Die Universität wird jedoch frühestens ab dem 2. März mit Exmatrikulationen drohen. Diese kann jedoch erst nach einer Mahnung und einer darauf folgenden zweiwöchigen Frist erfolgen. Sobald Du die Mahnung erhalten hast, bleiben Dir also immer noch zwei Wochen Zeit, um dich zu entscheiden, ob Du weiterboykottieren oder vom Boykott zurückzutreten willst. Wenn Du nach der Mahnung vom Boykott zurücktrittst, entstehen Dir Mahngebühren in Höhe von 10,- Euro.
Exmatrikulation
Die Exmatrikulation würde frühestens zwei Wochen nach der Mahnung, also nach dem 20. März erfolgen. Es bleibt aber auch die Möglichkeit offen, in einem Gespräch mit der/dem zuständigen SachbearbeiterIn die Exmatrikulation zu annullieren. Die jetzigen Erfahrungen zeigen, dass bei keinem bisherigen Boykott Studierende exmatrikuliert wurden.