FAQ

Ist mein Geld sicher?

Dein Geld bleibt, auch wenn es auf einem anderen Konto liegt, die ganze Zeit Dein Eigentum. Es ist sowohl durch Gesetz als auch durch die Versicherung der Anwältin abgesichert. Im Falle eines Abbruchs des Boykotts wird das Geld sofort an die Uni oder, wenn der Boykott erfolgreich ist, an Dich zurück überwiesen.

Kann ich jederzeit wieder aus dem Boykott aussteigen?

Jede und jeder Teilnehmende kann jederzeit aus dem Boykott aussteigen, indem er der Anwältin per Brief/Fax seinen/ihren Rücktritt unter Angabe von Name, Kontonummer, Matrikelnummer und Hochschule mitteilt. Wir haben dazu ein Formular vorbereitet (siehe S. 10).

Kann ich am Boykott teilnehmen, wenn ich von Studiengebühren befreit werde?

Die Anträge auf Studiengebührenbefreiung müssen bis zu Beginn des Sommersemesters gestellt werden. Wer seinen Antrag vor Ende der Rückmeldefrist stellt, wird sofort freigestellt und kann folglich nicht am Boykott teilnehmen. Wer seinen Antrag jedoch nach Ende der Rückmeldefrist stellt, muss die 500 Euro erst einmal zahlen und erhält sie dann nach der Bearbeitung des Freistellungsantrags zurück. Wer also am Boykott teilnehmen möchte, kann sein Geld erst einmal auf das Treuhandkonto einzahlen und ggf. nach einem Scheitern des Boykotts einen Antrag auf Freistellung stellen.

Warum die zwei Quoren?

Die Quoren sollen gewährleisten, dass der Boykott von einem Großteil der Studenten getragen wird. Sie sind unsere Sicherheit, denn die Exmatrikulation eines Viertels aller gebührenpflichtigen Studierenden ist schwieriger durchzuführen, als die Exmatrikulation einiger weniger. Das Zwei-Quoren-System wurde aus der Erfahrung heraus eingeführt, dass viele Studierende ihre Gebühren erst nach Ende der Rückmeldefrist überweisen (können).

Was passiert bis zu Verhandlungsabschluss mit denen, die sich am Boykott beteiligt und die Gebühren nicht überwiesen haben?

Wird das erste Quorum erreicht, werden Verhandlungen mit der Universität und dem Land aufgenommen. Ziel dieser Verhandlungen ist die Aussetzung des Mahnverfahrens gegen Boykottierende und letztlich eine Immatrikulation ohne Zahlung der Studiengebühren. Kann in den Verhandlungen keine Aussetzung des Mahnverfahrens erreicht werden, werden alle Boykottierenden eine Mahnung erhalten. Nach Erhalt der Mahnung kannst Du immer noch problemlos aussteigen. Nach der in der Mahnung gesetzten Frist ist überhaupt erst eine Exmatrikulation möglich.

Wer garantiert mir, dass ich erst eine Mahnung bekomme, bevor ich exmatrikuliert werden kann?

Das Landeshochschulgesetz (LHG).
In § 65 Abs. 2 Nr. 3 LHG ist festgeschrieben, dass erst nach Mahnung und Androhung der Exmatrikulation die Exmatrikulation selbst vorgenommen werden kann. Mahnung und Androhung werden in einem Brief laut Rektorat Anfang März verschickt; in diesem ist dann die Frist bis zur Exmatrikulation (ca. zwei Wochen) genannt.

Bekomme ich trotz Teilnahme am Boykott eine Immatrikulationsbescheinigung?

Da für die Rückmeldung die Zahlung der Gebühren Voraussetzung ist, kannst du, wenn Du Dich am Boykott beteiligst, erstmal nicht rückgemeldet werden. Du bekommst also auch keine Immatrikulationsbescheinigung. Für die meisten Dinge wie BAföG oder Kindergeld reicht es allerdings aus, wenn man eine Immatrikulationsbescheinigung nachreicht.

Muss ich für die überweisung den Vordruck verwenden?

Nein, das Geld kann selbstverständlich auch online überwiesen werden. Wichtig ist nur, dass Susanne Besendahl im Feld „Begünstigter“ angegeben ist und der Verwendungszweck aus Deinem vollen Namen und Deiner Matrikelnummer besteht (s. auch Anleitung auf Seite 9).

Wohin überweise ich die 105 Euro Verwaltungskosten und Sozialbeitrag?

Diese Beiträge werden, wie bisher, direkt an die Universität überwiesen. Die Kontoverbindung dazu findest Du auf dem Ausdruck deiner Studienbescheinigung.

Ich bin HiWi und musste einen Treueeid ablegen. Kann auch ich am Boykott teilnehmen?

Ja, auf jeden Fall. Der Eid steht einer Teilnahme am Boykott nicht entgegen. Hier wird lediglich zugesagt, keine Universitätsgeheimnisse zu veröffentlichen und der Verfassung treu zu sein.

Kann auch boykottieren, wer auf ein Darlehen angewiesen ist?

Wer ein Darlehen der L-Bank bezieht kann nicht am Boykott teilnehmen, da die Gebühren direkt an die Universität überwiesen werden. (Das gilt natürlich nicht für die, die an der Aktion Antragsflut teilnehmen.) Du kannst aber trotzdem den Boykott unterstützen, indem Du Dich an den Aktionen beteiligst.

Kann ich mich, sollte ich tatsächlich exmatrikuliert werden, wieder einschreiben?

Theoretisch ist es möglich, dass Du nach einer Exmatrikulation die Studiengebühren bezahlst und dich in dein eigenes Semester wieder einschreibst. Vorher ist lediglich eine Anerkennung der Scheinleistungen notwendig. Dies gilt auch für Studierende in den bereits ausgelaufenen Magister- und Diplomstudiengängen (Ausnahme harte NC-Fächer, siehe unten) Das Rektorat kann aber in Anbetracht des Boykotts das Verfahren auch ändern. Eine sichere Auskunft über Fristen und Verfahren kann Dir daher nur das Studierendensekretariat geben. Außerdem gibt es einige feststehende Ausnahmen:
  • Studierende in „harten NC-Fächern“ (also Fächern, in denen auch eine Einschreibung in ein höheres Semester mit einem Auswahlverfahren verbunden ist) können sich nicht einfach wieder einschreiben, sondern müssten sich neu bei der Uni um einen Studienplatz bewerben.
  • Studierende von B.A. Studiengängen, die sich während dieser Phase in der Prüfungsvorbereitung befinden und hierfür ECTS Punkte erhalten, verlieren möglicherweise im Falle einer vorübergehenden Exmatrikulation ihren Prüfungsanspruch. Studierenden, die einer dieser Gruppen angehören, raten wir dringend, nach der ersten Mahnung aus dem Boykott auszusteigen, um nicht Gefahr zu laufen, Ihren Studienplatz zu verlieren.

Sollte der Boykott Erfolg haben, werde ich dann mein Geld von der Uni zurückbekommen, wenn ich mich nicht am Boykott beteiligt habe?

Das ist leider nicht sehr wahrscheinlich. Das Ziel des Boykotts ist es natürlich, Studiengebühren generell zu verhindern. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass ein erfolgreicher Boykott so aussieht, dass diejenigen immatrikuliert bleiben, die nicht gezahlt haben. Was dann im nächsten Semester passiert, steht auf einem ganz anderen Blatt… Außerdem brauchen wir jedeN einzelneN von euch, um das Quorum zu erreichen und genug Druck auf Land und Uni auszuüben!

Kann eine Teilnahme am Boykott meiner Studienlaufbahn schaden?

Nein. Die Daten über die Boykotteure werden höchstens im Falle eines Boykottabbruchs an das Studierendensekretariat weitergegeben, damit die Boykottierenden rückgemeldet werden können. Eine Weitergabe an das Rektorat oder einzelne Profs verstieße gegen die Datenschutzgesetze. Gesetzestreu ist dagegen die Teilnahme am Boykott, es besteht keine Verpflichtung, sich rückzumelden. Jedes Jahr melden sich tausende Studierende erst nach einer Mahnung wieder zurück.

Können internationale Studierende am Boykott teilnehmen?

Für EU-Ausländer birgt eine Teilnahme am Boykott kein erhöhtes Risiko. Für sie gelten die gleichen Empfehlungen, wie für alle Studierende mit deutscher Staatsbürgerschaft. Ausländern aus einem Land außerhalb der EU ist jedoch anzuraten, bei Erhalt der Mahnung aus dem Boykott auszusteigen. So können sie sich zwar am Boykott beteiligen, erhalten aber rechtzeitig eine Immatrikulationsbescheinigung um ihre Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen/verlängern.

Boykott schön und gut, aber ich will keine Mahngebühren zahlen!

Du bist vielleicht nach dem Boykott um 10 Euro ärmer, aber Du hast die Chance, 500 Euro zu gewinnen! Dieser Einsatz lohnt sich.
 
 
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