Boykott der Studiengebühren kein Rechtsbruch!
Ein Boykott von Studiengebühren ist kein Boykott im wörtlichen Sinne, sondern stellt hier lediglich eine Zahlungsverweigerung dar. Die formelle Folge der ‚Nicht-Zahlung’ ist, dass eine Leistung nicht in Anspruch genommen werden kann. Soll heißen: Bei aktuellem Rechtsstand darf niemand, der studiengebührenpflichtig ist, studieren, solange er sich nicht ordnungsgemäß zurückgemeldet und Studiengebühren bezahlt hat. Zum Sommersemester 2009 hättet ihr damit juristisch gesehen sozusagen keine Eintrittskarte für die PH gekauft. Als juristische Folge dessen ist die Hochschule per Gesetz dazu verpflichtet, euch den Zugang zu den Lehrveranstaltungen zu verweigern und ein Exmatrikulationsverfahren einzuleiten, wenn die Mahnungen keine Zahlung der Gebühr sicherstellen konnten.
Hierbei gilt juristisch, dass die Exmatrikulation explizit schriftlich ausgesprochen werden muss, bevor diese vollstreckt werden darf. Diese Androhung ist erneut mit einer Zahlungsfrist versehen, nach deren Ablauf die Hochschule euch exmatrikulieren darf bzw. muss. Auf der anderen Seite muss aber auch ganz klar gesehen werden, dass ihr mit der ‚Nicht-Zahlung’ von Studiengebühren kein Gesetz brecht. Die Aussage von Wissenschaftsminister Frankenberg vor zwei Jahren oder unserem Rektor Herrn Druwe, Boykottierende seien Rechtsbrecher, ist schlicht unwahr und juristisch unter keinen Umständen haltbar. Für das ‚Nicht-Zahlen’ kann also niemand strafrechtlich verfolgt oder angezeigt werden oder sonstige Folgen in dieser Richtung erleiden. Die Rückmeldung zum nächsten Semester geschieht stets freiwillig, ohne Zwang und unterliegt in ihrem ‚Ob’ keinen Gesetzen sondern dem Willen der Studierenden.
Wenn überhaupt, dann ist das ‚Nicht-Zahlen’ im Sinne des Boykotts der Studiengebühren als ‚Akt des zivilen Ungehorsams’ zu sehen, was allerdings kein juristischer Tatbestand ist, sondern ein politischer.
Weitergehende Informationen siehe Boykott-Broschüre!